Fundbüro
Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand oder der Fundgegenstand wird zugunsten der Gemeindekasse veräußert.
Haben Sie etwas verloren?
Hier können Sie jederzeit nachsehen, ob ein ehrlicher Finder Ihren Gegenstand abgegeben hat. Die abgegebenen Fundgegenstände liegen für ein halbes Jahr bei der VG Gessertshausen zur Abholung bereit.
Fundtiere
Die Gemeinde hat am 24. Mai 2011 mit der Tierklinik Gessertshausen vertraglich vereinbart, dass die Tierklinik die Aufgaben der Gemeindebehörde im Sinne des Fundrechts bei der Behandlung von Fundtieren übernimmt.