Jugendbeauftragte
Die Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Faktor für das Wohl des Gemeinwesens und für die Entwicklung einer Gemeinde.
Die Bestellung der Jugendbeauftragten geschieht im Rahmen der gemeindlichen Aufgaben nach Art. 30 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze).
Jugendbeauftragte sind ehrenamtlich tätig und sorgen für den kontinuierlichen Kontakt der Gemeinde zu den Vertretern/innen der Kinder- und Jugendarbeit, zu den Kindern und Jugendlichen. Sie koordinieren und fördern die Zusammenarbeit mit den Personen / Gruppen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Jugendbeauftragte sind Ansprechpartner/innen in der Gemeinde. Sie informieren zu den Belangen von jungen Menschen und sorgen für mehr Transparenz der Entscheidungen des Gemeinderates bei den jungen Gemeindebürgern. Sie setzen sich für Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ein und sorgen so dafür, dass junge Menschen in ihrer Gemeinde Engagement, Verantwortung und Identifikation entwickeln.